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   SG Hamburg, 14.07.2005 - S 53 SO 347/05 ER   

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https://dejure.org/2005,20001
SG Hamburg, 14.07.2005 - S 53 SO 347/05 ER (https://dejure.org/2005,20001)
SG Hamburg, Entscheidung vom 14.07.2005 - S 53 SO 347/05 ER (https://dejure.org/2005,20001)
SG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - S 53 SO 347/05 ER (https://dejure.org/2005,20001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 23 Abs. 1 SGB II; § 34 Abs. 1 SGB XII
    Arbeitslosengeld II; Energiekostenrückstände, Anwendbarkeit des § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB XII bei Stromschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Abgrenzung zwischen Bedarf und Schulden bei der Übernahme von Energiekostenrückständen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • SG Hildesheim, 01.09.2005 - S 44 SO 117/05
    Das Sozialgericht K. hat in seiner Argumentation auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, die besagt, dass eine Nachforderung aufgrund einer Jahresabschlussrechnung gegenwärtiger Bedarf sei, da sich erst aus den Daten am Ende der vereinbarten Heizungsperiode der tatsächliche Bedarf ergebe (BVerwG, Urt. Vom 4.02.1988, 5 C 26/87; so auch SG Hamburg, Beschl. v. 14.7.2005, S 53 SO 347/05 ER).

    Anders zu bewerten wäre jedoch der Fall, in dem die Nachforderung auf der Nicht-zahlung fälliger Abschlagszahlungen beruht, da es sich dann um in der Vergangenheit liegende Bedarfe handeln dürfte, die nicht erst mit der Rechnungsstellung am Ende des Abrechnungszeitraums fällig sind (vgl. dazu SG Hamburg, Beschl v. 14.07.2005, S 53 SO 347/05 ER m.w.N.n.).

  • SG Hildesheim, 23.09.2005 - S 44 SO 159/05
    Das Sozialgericht Schleswig hat in seiner Argumentation auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, die besagt, dass eine Nachforderung auf-grund einer Jahresabschlussrechnung gegenwärtiger Bedarf sei, da sich erst aus den Daten am Ende der vereinbarten Heizungsperiode der tatsächliche Bedarf ergebe (BVerwG, Urt. Vom 4.02.1988, 5 C 26/87; so auch SG Hamburg, Beschl. v. 14.7.2005, S 53 SO 347/05 ER).

    Anders zu bewerten wäre jedoch der Fall, in dem die Nachforde-rung auf der Nichtzahlung fälliger Abschlagszahlungen beruht, da es sich dann um in der Vergangenheit liegende Bedarfe handeln dürfte, die nicht erst mit der Rechnungsstellung am Ende des Abrechnungszeitraums fällig sind (vgl. dazu SG Hamburg, Beschl v. 14.07.2005, S 53 SO 347/05 ER m.w.N.n.).

  • SG Oldenburg, 25.01.2010 - S 45 AS 750/09

    Anspruch auf Übernahme von Aufwendungen für einen Wasserkocher und eine

    Anders als bei Energiekostenrückständen (vgl. z.B. SG Hamburg, Beschl. v. 14.07.2005 - S 53 SO 347/05 ER -) stehen keine anderen geeigneten Kriterien zur Abgrenzung zur Verfügung.
  • SG Oldenburg, 26.09.2005 - S 48 AS 762/05
    Letzteres ist der Fall bei Leistungen nach § 21 SGB II (Mehrbedarfe), § 22 SGB II (Unterkunft und Heizung), § 23 Abs. 3 SGB II (einmalige Leistungen) sowie im Falle der Leistungen zur Übernahme von Schulden nach § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB II i. V. m. § 34 SGB XII (vgl. hierzu Beschlüsse des SG Berlin vom 13. September 2005 - S 59 AS 8516/05 ER - sowie des SG Hamburg vom 14. Juli 2005 - S 53 SO 347/05 ER - Hof-mann in LPK - SGB II, § 23 Rdz. 6).
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